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   VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10   

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VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10 (https://dejure.org/2012,27957)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2012 - 7 K 1780/10 (https://dejure.org/2012,27957)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2012 - 7 K 1780/10 (https://dejure.org/2012,27957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Abriss bestehender Gebäude und den Neubau eines Lebensmittelmarktes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Geplanter Edeka-Markt Bretten: Bebauungsplan unwirksam, trotzdem keine Baugenehmigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Dabei handelt es sich um einen räumlich abgrenzbaren Bereich einer Gemeinde, dem auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10; Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307).

    Zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10; Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 -. BVerwGE 129, 307).

    Deswegen bilden isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O.).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O.; Urteil vom 11.10.2007, a.a.O.).

    So kann ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander an nicht integrierten Standorten in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich und Angeboten derselben Branche im geschützten Versorgungsbereich durch das Hinzutreten eines weiteren branchengleichen Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, BauR 2010, 1188).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Dabei handelt es sich um einen räumlich abgrenzbaren Bereich einer Gemeinde, dem auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10; Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307).

    Zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10; Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 -. BVerwGE 129, 307).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O.; Urteil vom 11.10.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Er dient darüber hinaus der Entwicklung eines derartigen zentralen Versorgungsbereichs, wenn er diesen - im Rahmen eines gemeindlichen Einzelhandelskonzepts - stärkt, indem er auf die Konzentration von Einzelhandelsnutzungen im zentralen Versorgungsbereich zielt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2012 - 2 A 2630/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

    Insoweit kann es im Einzelfall geboten sein, bestimmte Arten von Einzelhandelsbetrieben vom Einzelhandelsausschluss auszunehmen, weil ein Ausschluss nicht zentrengeeigneter Einzelhandelsbetriebe in nicht zentralen Lagen dem Ziel der Stärkung der Zentren durch Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in den Zentren nicht dient (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.2011 - 8 S 2773/08 -, VBlBW 2012, 105; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.03.2008 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 zur Zulässigkeit des Einzelhandelsausschlusses zur Stärkung der Zentren in einem Gewerbegebiet nach § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO).

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Ermittlung der konkret, nämlich branchenspezifisch nachgewiesenen zentrenschädlichen Sortimente dann nicht geboten ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2012, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 2 A 2630/10

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Er dient darüber hinaus der Entwicklung eines derartigen zentralen Versorgungsbereichs, wenn er diesen - im Rahmen eines gemeindlichen Einzelhandelskonzepts - stärkt, indem er auf die Konzentration von Einzelhandelsnutzungen im zentralen Versorgungsbereich zielt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2012 - 2 A 2630/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

    Welche Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines Einzelhandelsvorhabens auf das Zentrum zu stellen sind und welche Ermittlungen eine Gemeinde insofern anzustellen hat, lässt sich nicht für jede Fallgestaltung abstrakt beantworten und ist weitgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2012 - 2 A 2630/10 -, juris; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23.07.2009 - 4 BN 28.09 -, ZfBR 2009, 686, zu § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO).

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Ermittlung der konkret, nämlich branchenspezifisch nachgewiesenen zentrenschädlichen Sortimente dann nicht geboten ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2012, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34; Beschluss vom 03.04.1996 - 4 B 253.95 -, NVwZ 1997, 389) ist die Erschließung eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich dann nicht gesichert, wenn das Vorhaben zu einer solchen Belastung der das Grundstück erschließenden Straße führen würde, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht nur in Spitzenzeiten ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahmen wie eine Verbreiterung der Straße oder die Schaffung von Einfädelspuren nicht mehr gewährleistet wäre.

    Bei der insofern erforderlichen Beurteilung, ob eine "in normalen Zeiten" für die verkehrsmäßige Erschließung ausreichende Straße vorhanden ist, können nur solche "Spitzenzeiten" vernachlässigt werden, wenn sie die Ausnahme bleiben, wenn also der zur Überlastung der Straße führende Verkehr nur gelegentlich oder zwar täglich, aber nur kurzfristig stattfindet (BVerwG, Beschluss vom 03.04.1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 7 A 1635/07

    Bauvoranfrage bzgl. einer planungsrechtlichen Zulässigkeit und Erschließung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Liegen jedoch bereits erhebliche Vorschädigungen vor, die sich durch Leerstände oder die Schließung früherer sog. Frequenzbringer äußern, kann im Einzelfall auch bei Umsatzverteilungen von weniger als 10 % vom Vorliegen schädlicher Auswirkungen ausgegangen werden (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.02.2010, a.a.O.; a.A. wohl OVG Lüneburg, Urteil vom 17.01.2008 - 1 LB 154/07 -, ZfBR 2008, 482).

    So kann ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander an nicht integrierten Standorten in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich und Angeboten derselben Branche im geschützten Versorgungsbereich durch das Hinzutreten eines weiteren branchengleichen Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, BauR 2010, 1188).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2012 - 5 S 1749/10 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 -, juris).

    Schädliche Auswirkungen für die Brettener Altstadt sind zudem in Anbetracht des bestehenden Kaufkraftpotenzials der Stadt Bretten zu erwarten (vgl. zu diesem Kriterium VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2012, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Dass diese Begrifflichkeit auch ansonsten der Üblichkeit entspreche, belege überdies beispielhaft der Beschluss des OVG Lüneburg vom 6.10.2005 - 9 MN 43/05 -.

    Der Hinweis der Beklagten auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 06.10.2005 (- 9 MN 43/05 -, juris) ist nicht weiterführend.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, und zum anderen, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
    Dadurch dass der Begriff der Eigenart auf das vorgefundene städtebaulich Prägende abstellt, kommt es bei der Beurteilung der Eigenart nur auf das Vorhandene an (st. Rspr.; BVerwG, Urteile vom 06.11.1968 - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22, und vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190; Ernst/Zinkahn/Bielenburg/Krautzberger, a.a.O., § 34 Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

  • BVerwG, 03.08.2011 - 4 BN 15.11

    Methodenwahl für die Prognose des voraussichtlichen Kaufkraftabflusses

  • BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11

    Gesamtbetrachtung bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben; bestätigende

  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2008 - 1 LB 154/07

    Erlass eines Bauvorbescheids für die Umnutzung einer Tennishalle in einen

  • BVerwG, 11.06.2010 - 4 B 75.09

    Geschossflächenüberschreitung als Indiz für schädliche Auswirkungen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11

    Keine teilweise Rücknahme der Berufung - Sicherstellung einer wohnortnahen

  • BVerwG, 23.02.2012 - 4 B 38.11

    Anforderungen an die Darlegung einer Abweichungsrüge i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2012 - 10 D 32/11

    Anforderungen an die materielle Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Einschränkung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 1848/04

    Sortimentseinschränkung für großflächigen Einzelhandel im Sondergebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 5 S 901/99

    Stärkung des Einzelhandels durch Festsetzungen im Bebauungsplan

  • BVerwG, 23.07.2009 - 4 BN 28.09

    Abwägungsdefizit bei Ausschluss eines Einzelhandels in einem Bebauungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 8 S 2773/08

    Fehlende städtebauliche Erforderlichkeit eines Einzelhandelsausschlusses bei

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 5 S 1970/12

    Bestimmtheit einer Festsetzung in einem Bebauungsplan; "einzelhandelsnahe

    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat diese Auffassung im Ergebnis mit Urteil vom 12.09.2012 - 7 K 1780/10 - bestätigt.

    Dem Senat liegen die Verfahrensakten zum angefochtenen Bebauungsplan sowie die Akten zum Bauantrag der Antragstellerin und die Akten des VG Karlsruhe 7 K 1780/10 vor.

    Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Senat die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in seinem Urteil vom 12.09.2012 - 7 K 1780/10 -, zur fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit des vollständigen Einzelhandelsausschlusses, nicht ohne weiteres teilt.

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